Generell gilt: Kostentransparenz ist für alle Parteien sehr wichtig. Daher fragen Sie bitte gerne vorab, welche Kosten voraussichtlich entstehen werden.
Grundsätzlich können verschiedene Vergütungsmodelle vereinbart werden. So ist eine Abrechnung etwa auf Basis des gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder eines vereinbarten Stundenhonorars denkbar.
Bei Privatpersonen erfolgt die Vergütung regelmäßig nach den gesetzlichen Vergütungsvorgaben. Dagegen erfolgt die Vergütung bei der Beratung von Unternehmen grundsätzlich auf Basis einer Honorarvereinbarung. Wird die Dienstleistung im Rahmen einer externen Rechtsabteilung abgerufen, können zudem attraktive Pakete vereinbart werden.
Wünschen Sie eine Erstberatung, fallen – unabhängig von der Dauer – grundsätzlich Kosten in Höhe von € 190,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. (Erstberatungsgebühr) an.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, teilen Sie anfangs einfach Ihre Versicherungsdaten mit. Dann kann alles Weitere für Sie mit der Versicherung direkt abgeklärt werden.
Haben Sie Fragen? Melden Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen und lassen sich beraten.

