Leistungen

Zu Christine Pierros Expertise gehört die Beratung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren sowie in Schiedsverfahren.
Streitberatung, -führung, und -schlichtung

Zu Christine Pierros Expertise gehört die Beratung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren sowie in Schiedsverfahren.

 
Allgemeines Wirtschaftsrecht

Christine Pierro berät eingehend zu wirtschaftsrechtlichen Fragen (z.B. in Vertragsangelegenheiten oder betreffend AGBs).

 
Vertriebsrecht

Die Kanzlei Dr. Pierro berät zu vertriebsrechtlichen Fragen, etwa bei dem Aufbau komplexer Vertriebsstrukturen sowie dazugehöriger Vertriebskanäle.

 
Handelsrecht

Weiter zählen zu dem Beratungsspektrum der Kanzlei auch handelsrechtliche Fragestellungen, etwa betreffend Kaufmannsgeschäften, Prokuristen, Handelsvertreterausgleichsansprüchen etc.

 
Wettbewerbs- und Kartellrecht

Christine Pierro berät zudem im Wettbewerbs- und Kartellrecht. Hierzu gehören beispielsweise Fragestellungen im Bereich von Rabattsystemen sowie unzulässigen Lieferboykotten, Exklusivitätsvereinbarungen usw.

 
Heilmittelwerbegesetz

Speziell die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, plastisch-chirurgische Operationen sowie Therapie- und Diagnoseverfahren usw. unterliegt strengen gesetzlichen Restriktionen. So kann jegliche Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen dem Heilmittelwerbegesetz unterfallen. Frau Dr. Pierro berät Sie auch gerne hierzu.

 
Wirtschaftsstrafrecht

Darüber hinaus vertritt Christine Pierro Mandanten im Bereich der Wirtschaftskriminalität, etwa bei Fragen betreffend Betriebsspionage, Bestechlichkeit, Untreue, Betrug und Unterschlagung etc. In der Praxis gehen diese Fälle häufig mit zivilrechtlichen Ansprüchen einher, so dass hier ein umsichtiges und taktisch versiertes Vorgehen in sämtlichen parallelen Verfahren zu wählen ist.

 
Compliance

Schließlich berät die Kanzlei in Compliance-Fragen und unterstützt bei der Aufklärung von Verdachtsfällen und der Aufarbeitung aufgetretener Compliance Sachverhalte.

 
Bewertung von Risiken

Benötigen Sie eine (zweite) Meinung zu einer (drohenden) Rechtsstreitigkeit, bei der Gestaltung von Verträgen oder Prozessen im Unternehmen oder in anderen rechtlichen Fragen? Dies kann ggf. eine völlig neue Sichtweise in Bezug auf einen Sachverhalt bringen und ein vorausschauendes Handeln ermöglichen.